Interpellation: «Intersexuelle Personen»

«Gedenkt der Bundesrat, die Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin, die sie in ihrem Bericht ‹Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung› abgegeben hat, umzusetzen? Falls ja, wie und bis wann?»

Unteranderem diese Frage stellt Nationalrätin Rebecca Ruiz in ihrer am 14. Dezember 2017 eingereichten Interpellation «Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Informiertheit und der Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten».

Zudem will Rebecca Ana Ruiz mit ihrem parlamentarischen Vorstoss in Erfahrung bringen, welche Ausbildung von Mitgliedern interdisziplinärer Teams verlangt wird, damit sie Behandlungen zur Geschlechtszuweisung bei Minderjährigen durchführen können und ob diese Ausbildung auch pädagogische Elemente beinhaltet, damit die Eltern von inter* Kindern angemessen informiert werden können. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, wie viele Personen mit sogenannten «Varianten der Geschlechtsentwicklung» in der Schweiz leben und die Anzahl medizinischer Behandlungen.

Die SP‐Nationalrätin begründet ihre Interpellation damit, dass jedes Jahr in der Schweiz «20 bis 100 Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zur Welt kommen». Diese werden entweder bei der Geburt bemerkt, «was zur Folge hat, dass ein interdisziplinäres Team das Geschlecht des Kindes bestimmt». Für viele dieser Kinder stellt ihr Zustand keine gesundheitlichen Risiken dar. Dennoch kommt es vor, dass sie regelmässig medizinische Behandlungen (irreversible Eingriffe wie die operative Entfernung der Geschlechtsorgane, Hormonbehandlungen usw.) über sich ergehen lassen müssen – Eltern medizinisches Personal entscheiden – die Zustimmung der Kinder wird dabei nicht eingeholt.

Wie Nationalrätin Ruiz weiter schreibt, «ist bedauerlich, dass gesunde Kinder in unserem Land solchen Behandlungen unterzogen werden, die an eine Genitalverstümmelung grenzen, und dass sie dabei nicht nach ihrer Meinung gefragt werden»:

«Das Kindeswohl verlangt, dass Kindern ein gewisses Selbstbestimmungsrecht gewährt wird. Wenn eine medizinische Behandlung nicht der Heilung dient, sondern vielmehr darin besteht, einem Menschen das männliche oder weibliche Geschlecht zuzuweisen, sollte das Kind gemäss den Persönlichkeitsrechten des Kindes den vorgesehenen Behandlungen zustimmen müssen, selbst wenn das heisst, dass die Urteilsfähigkeit abgewartet werden muss.»