Trans Menschen sollen Geschlecht und Vornamen unbürokratisch ändern können

Der Bundesrat legt heute einen Vorentwurf zur vereinfachten Personenstandsänderung von trans Menschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante vor. Transgender Network Switzerland TGNS begrüsst die grundlegenden Ziele der Vorlage, die es ermöglichen soll, den amtlichen Geschlechtseintrag und den Vornamen selbstbestimmt, das heisst ohne psychiatrische Gutachten und ohne medizinische Voraussetzungen ändern zu können, sieht aber auch klaren Verbesserungsbedarf.

Wenn trans Menschen den Geschlechtseintrag ihrer amtlichen Dokumente ändern lassen möchten, müssen sie heute dafür vor Gericht gehen. In der Regel genügt es, ein schriftliches Gesuch und ein Schreiben einer Psychiater*in vorzulegen, das die Transidentität bestätigt. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2017 wird kein Nachweis der Unfruchtbarkeit oder anderer medizinischer Eingriffe mehr verlangt. Vor allem störend sind die von einigen Gerichten durchgeführten persönlichen Anhörungen und die Gerichtskosten im Rahmen von etwa 300 bis gut 1000 Franken, die für viele trans Menschen eine ernsthafte finanzielle Belastung darstellen. Mit der vom Bundesrat angestrebten Änderung des Zivilgesetzbuches soll künftig hingegen eine einfache Erklärung vor dem Zivilstandsamt ausreichen. Henry Hohmann, TGNS‐Beauftragter für Politik, sagt dazu: «Die aktuelle Praxis stellt hohe Anforderungen für die Änderung des Geschlechtsantrags an trans Menschen, die viele nicht alleine meistern können.»

Die Änderung des amtlichen Geschlechts und des Namens ist für trans Menschen von grosser Alltagsrelevanz. Denn erst damit können sie Dokumente erhalten, die ihr Geschlecht korrekt wiederspiegeln und sie nicht konstant dazu zwingen, sich als trans zu erkennen zu geben. Solche Zwangsoutings sind nicht nur eine enorme psychische Belastung, sie erhöhen auch die Gefahr von Diskriminierung und Gewalt.

Grundsätzlich positive Stossrichtung

TGNS befürwortet die grundsätzliche Stossrichtung des jetzt veröffentlichten Vorentwurfes, dessen Erläuterungen an den Forderungen der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2048 von 2015 und an den vorbildlichen Gesetzen von Ländern wie Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016) oder Belgien (2018) anknüpfen. Dort genügt zur Personenstandänderung eine einfache Erklärung ohne weitere Voraussetzungen.

Nachbesserungsbedarf für echte Selbstbestimmung, Minderjährige und nicht‐binäre Menschen

Der vom Bundesrat heute unterbreitete Vorentwurf entspricht in einigen Punkten den langjährigen Forderungen von trans Organisationen in der Schweiz, doch es besteht Nachbesserungsbedarf im nun begonnen politischen Prozess. Die drei offensichtlich kritischsten Punkte der Vorlage sind:

Die als Ziel genannte einfache Erklärung basierend auf der Selbstbestimmung entspricht den menschenrechtlichen Standards, zu denen sich die Schweiz verpflichtet, und ist zu begrüssen. Jedoch verankert der Vorentwurf gerade nicht ein Verfahren, das auf Selbstbestimmung beruht. Die Zivilstandsbeamt_innen, so der Bundesrat, sollen den Spielraum erhalten, zusätzliche Abklärungen vorzunehmen und beispielsweise ärztliche Zeugnisse einzuverlangen, oder gar allein aufgrund von «Zweifeln» Anträge zurückzuweisen. Dies widerspricht dem Gedanken der Selbstbestimmung zutiefst, wird dadurch doch der Willkür der persönlichen Anschauung der jeweiligen Beamt*in Tür und Tor geöffnet. TGNS empfiehlt daher unbedingt, sowohl ein tatsächlich auf Selbstbestimmung beruhendes Verfahren zu statuieren, sowie die für diese Verfahren zuständigen Beamt*innen zur Trans- und Inter-Thematik zu schulen, damit sie ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden können. Alecs Recher, Leiter Rechtsberatung, kommentiert: «Wirkliche Selbstbestimmung kann nicht von der persönlichen Einschätzung einer Zivilstandsbeamtin oder eines Zivilstandsbeamten abhängig gemacht werden.»

Die eigentlichen Verlier*innen im Vorentwurf des Bundesrates sind die Minderjährigen. TGNS ist bestürzt, dass die Rechtsstellung gerade dieser besonders verletzlichen und durch die Kinderrechte besonders geschützten Gruppe gegenüber heute verschlechtert werden soll. Bislang stellen urteilsfähige Minderjährige den Antrag auf Änderung des amtlichen Geschlechts und Namens selbst. Für Urteilsunfähige kann die gesetzliche Vertretung die Änderungen beantragen. Diese Regelung hat sich bewährt, bringt in der Praxis keinerlei Probleme mit sich und gilt im internationalen Vergleich als besonders positives Beispiel. Nach dem Willen des Bundesrates dürften künftig urteilsfähige Minderjährige einen Antrag auf Geschlechtsänderung nur noch mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung stellen. Dies wäre ein deutlicher Rückschritt.

Der Bundesrat schlägt explizit vor, bei einem rein binären System, der Begrenzung auf die zwei amtlichen Geschlechter «weiblich» und «männlich» zu bleiben. Für Menschen, die sich in diesen gängigen Geschlechterkategorien nicht wiederfinden – was etwa die Hälfte aller trans Menschen ist –, gäbe es damit weiterhin keine rechtliche Anerkennung. TGNS fordert daher, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses auch das Bedürfnis von Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität, vor dem Staat zu existieren, einbezogen wird und dies nicht weiter auf die lange Bank geschoben wird.

Stefanie Hetjens, Präsidentin TGNS, fasst zusammen: «Bereits auf den ersten Blick sticht hervor, dass Nachbesserungsbedarf besteht: für eine tatsächliche Selbstbestimmung, bei dem zu schützenden Kindeswohl und der Öffnung auf mehr als zwei Geschlechter.»

Besonders positiv stechen hingegen die vorgeschlagenen Regelungen zum internationalen Privatrecht hervor. Insbesondere Auslandschweizer*innen werden davon profitieren können, wenn sie künftig die Änderung entweder im Wohnsitzstaat nach dortigem Recht oder in ihrem Schweizer Heimatkanton nach ZGB vornehmen können.

TGNS wird den Vorentwurf genauer analysieren und eine detaillierte Vernehmlassung publizieren und einreichen.

Weiterer Handlungsbedarf

Der Bundesrat will mit dem heute vorgestellten Vorentwurf die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht einer gesetzlichen Regelung zuführen. Während diese Änderungen für viele trans Menschen wichtig sind, darf aber nicht vergessen gehen, dass verschiedene weitere Probleme bestehen, wie beispielsweise im Krankenversicherungsrecht. TGNS erwartet vom Bundesrat, dass er sich der zahlreichen weiteren Schwierigkeiten, mit denen trans Menschen konfrontiert werden, zeitnah annimmt.

Gemäss einer Medienmitteilung