Ständerat sagt NEIN

Der Ständerrat sagte gestern mit 22 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen NEIN: Damit darf weiterhin öffentlich gegen homosexuelle Menschen gehetzt werden.

Strafbar macht sich heute, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft. Für die Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität sieht das Gesetz keine Strafverfolgung vor. Dabei soll es gemäss Ständerat auch bleiben. Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP):

Das Strafrecht dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Mittel versagten. Zuerst müsse geklärt werden, ob Prävention nicht mehr nütze als Repression.

Damit ist die strafrechtliche Verfolgung von Homo- und Transphobie noch nicht in der politischen Versenkung: die Rechtskommission des Nationalrats hat eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP) mit dem gleichen Anliegen im Februar gutgeheissen. Weil sich die Ständeratskommission dagegen ausgesprochen hat, wird nun das Plenum darüber entscheiden müssen.