Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende ist diskriminierend

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende kann diskriminierend sein …

Dabei stellt der Europäische Gerichtshof zwar fest, dass ein Ausschluss in einzelnen Länder der EU aufgrund spezieller Situationen gerechtfertigt sein kann. Er macht aber auch deutlich: Der generelle Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende ist diskriminierend, da sexuelle Beziehungen zwischen Männern nicht per se ein Sexualverhalten mit einem hohen Ãœbertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten sind.

Auch in der Schweiz werden schwule Männer generell von der Blutspende ausgeschlossen, da sie als «Risikogruppe» gelten. Natürlich ist es selbstverständlich, dass die Sicherheit der Blutkonserven oberste Priorität hat. Das Risiko bemisst sich aber nicht nach homo- bzw. heterosexuellen Sexualpraktiken, sondern danach, ob diese «safe» oder «unsafe» sind. Statt aufgrund einer blossen Zugehörigkeit zu einer «Risikogruppe» muss der Ausschluss von der Blutspende aufgrund eines unsafen Verhaltens erfolgen.