Kann diskriminierend sein

Der Europäische Gerichtshof hat Ende April entschieden, dass der Ausschluss schwuler und bisexueller Männer von der Blutspende diskriminierend sein kann. Unterdessen bleibt in der Schweiz die Zulassungsbehörde Swissmedic stur …

blut

Wertvoller Saft …

Eigentlich ist es logisch: Ob ein Mensch als Blutspender geeignet ist, hängt nicht von der sexuellen Orientierung ab, sondern vom Lebenswandel. Für Swissmedic ist aber klar: Nicht die Homosexualität begründet den Ausschluss von der Blutspende, sondern das risikoreiche Sexualverhalten dieser Gruppe – wie notabene bei der ebenfalls risikoreichen Prostitution.

Obschon also der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass sexuelle Beziehungen unter Männern nicht per se ein «riskantes» Sexualverhalten ist, müssen Blutspender in der Schweiz noch immer die Frage «nach sexuellen Kontakten unter Männern seit 1977» beantworten. Wer «Ja» ankreuzt, wird ausgeschlossen. Diese Frage diskriminiert! Statt nach der sexueller Orientierung zu fragen, wäre die korrekte Beantwortung von risikoreichem Verhalten angebrachter. Risiko bemisst sich definitiv nicht nach homo- bzw. heterosexuellen Sexualpraktiken, sondern danach, ob diese «safe» oder «unsafe» sind.

Dass der Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende fragwürdig ist, hat auch die BDP – die Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz – festgestellt und hat letzte Woche im Parlament drei Motionen eingereicht. Rosmarie Quadranti, Fraktionspräsidentin der BDP prominent auf der Website der Partei:

Das lebenslange Blutspendeverbot für Homosexuelle ist ein alter Zopf und diskriminierend. Nicht die sexuelle Orientierung, sondern der Lebenswandel ist entscheidend.

Deshalb fordert die BDP den Bundesrat auf, die seit 1977 bestehenden Ausschlusskriterien für Schwule aufzuheben und anzupassen.

Zusätzlich will die Partei vom Bundesrat wissen, warum «hate crimes» gegenüber Schwulen, Lesben und Transmenschen nicht in den Polizeistatistiken erfasst werden und warum LGBT-Organisationen wie Pink Cross, LOS und TGNS nicht staatlich unterstützt würden und warum es keine staatliche Stelle gibt, die sich explizit der Thematik und den Rechten von Homosexuellen und Transmenschen widmet.

Das Engagement der bürgerlichen BDP fällt auf – auch der Zeitung mit den grossen Überschriften. So fragt der ‹Blick›, ob die BDP im Wahljahr «auf Stimmenfang im rosa Teich» sei … Das habe nichts mit Wahltaktik zu tun, wehrt Rosmarie Quadranti ab und meint:

Als gesellschaftsliberale Partei haben wir die Gleichstellung aller schon lange auf unsere Fahnen geschrieben.