Stiefkindadoption im Parlament unter Dach und Fach

Mit Schlussabstimmungen haben heute die eidgenössischen Räte die Sommersession abgeschlossen. 17 Vorlagen kamen parlamentarisch unter Dach und Fach. So u.a. auch mit 125 zu 68 Stimmen und 3 Enthaltungen Änderungen des Adoptionsrechts, die gleichgeschlechtliche Paaren und faktischen Lebensgemeinschaften ermöglichen, Kinder ihrer Partner zu adoptieren.

«Wir sind froh, dass nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden sind, damit unsere Kinder und Familien endlich gleichberechtigt leben können, und wir hoffen auf rasche Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmung», kommentiert Maria von Känel vom Dachverband Regenbogenfamilien die Abstimmung.

Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, leben in den meisten Fällen mit zwei Elternteilen zusammen. Doch rechtlich wird nur einer von beiden anerkannt. Damit wird den Kindern allein wegen der sexuellen Orientierung ihrer Eltern faktisch die Möglichkeit genommen, rechtlich und finanziell vollumfänglich abgesichert zu leben. Konkret soll durch die neue gesetzliche Bestimmung zum Beispiel sichergestellt werden, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben können und nicht fremdplatziert werden. Im Falle des Todes ihres nicht-leiblichen rechtlichen Elternteils haben sie einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisenrente. Des Weiteren wird gewährleistet, dass sie ihren zweiten rechtlichen Elternteil im Trennungsfall weiterhin sehen können und auch einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.

Wir sind sicher: Sollte das von konservativer Seite angedrohte Referendum zustande kommen, wird eine Mehrheit der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die rechtliche Absicherung zum Wohl der Kinder entscheiden.

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