Ein NEIN aus dem Nationalrat für einen Diskriminierungsschutz

Der Nationalrat sagt mit 91 zu 91 Stimmen, einer Enthaltung und nach dem Stichentscheid des Präsidenten NEIN zu einem konkretem Aktionsplan für den «Schutz vor Diskriminierung» von LGBT.

Dieser enttäuschende Entscheid wurde von Simonetta Sommaruga im Namen des Bundesrates wie folgt begründet:

Wir sind der Meinung, dass hier ein Aktionsplan einfach nicht den erhofften Mehrwert bringt, sondern dass wir den Verwaltungsaufwand, der dazu nötig ist, lieber für die konkreten Projekte … verwenden. Dies auch, weil wir der Meinung sind, dass wir so schneller vorwärts kommen. Ich betone es noch einmal, der Bundesrat hat diesbezüglich materiell keine Differenz zu Ihrer Kommission. Auch der Bundesrat hat Handlungsbedarf erkannt. … In diesem Sinne bitte ich Sie jetzt, die Motion Ihrer Kommission nicht zu unterstützen, aber – noch einmal – nicht, weil wir materielle Differenzen haben, sondern weil wir ein anderes, effizienteres Vorgehen wählen möchten.

Die Motion «Konkreter Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung» ersuchte den Bundesrat auf der Grundlage des Berichtes und der Empfehlungen der Studie «Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen» des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) einen konkreten Aktionsplan zur Behebung der aufgezeigten Mängel auszuarbeiten. Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie gelangt zum Schluss, dass der Diskriminierungsschutz im schweizerischen Recht grösste Lücken beim Schutz von LGBT+ Menschen aufwirft. Trotzdem hat nun aber der Nationalrat äusserst die Motion äusserst knapp abgelehnt.

Wir nehmen den Bundesrat nun beim Wort und hoffen, dass der Nationalrat diesen Freitag in dessen Sinn positiv über die parlamentarische Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» von Mathias Reynard (SP Wallis) entscheidet.

Hier geht es um die Fristverlängerung um zwei Jahre dieser in erster Phase bereits angenommenen Initiative, die den Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches mit der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ergänzen will. Wird die Fristverlängerung nicht angenommen, wird eines der Hauptanliegen von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transmenschen in der Schweiz um Jahrzehnte zurückgeworfen. Die aktuelle Rechtslage bietet keine Möglichkeit, gegen pauschalisierte, allgemeine herabwürdigende Äusserungen vorzugehen. Wenn keine individualisierbaren Personen genannt werden, welche eine Ehrverletzung gemäss Art. 173 ff. StGB bzw. Art. 28 ZGB geltend machen können, bleiben entsprechende Aussagen ohne rechtliche Konsequenzen.