Trauriger Ausgang der Parteienvernehmlassung zur Erweiterung der Rassismus‐Strafnorm

Pink Cross hat die Stellungnahmen der Parteien zur parlamentarischen Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung», eingereicht von Nationalrat Mathias Reynard, zur Kenntnis genommen. Der Verband zeigt sich enttäuscht über den Ausgang der Vernehmlassung, da aufgrund der klaren Ablehnung von FDP und SVP die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes im Parlament gefährdet ist.

Während die generelle Ablehnung der Antirassismusstrafnorm von der SVP bekannt war, bedauert der Verband insbesondere die ablehnende Positionierung der FDP. Obgleich sich die Partei in ihrer Antwort gegen jegliche Form der Diskriminierung ausspricht, sieht sie keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung des Diskriminierungsschutzes aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität und verweist auf bereits bestehende Gesetzgebungen zur physischen Integrität.

Von rückständigen «Sauhaufen» – oder Gedanken zum Coming‐out Day.

Die Erfahrungen von Pink Cross zeigen aber eindeutig, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um die besonders gesellschaftlich gefährdeten Gruppen von Schwulen, Lesben, trans* und inter* Menschen effektiv vor Diskriminierung zu schützen. Der Gesetzgeber anerkennt bereits heute die Strafbarkeit von Hass und Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion und zieht in seiner gesellschaftlichen Verantwortung eine klare Grenze. Der Verweis der FDP auf die physische Integrität greift zu kurz, da dadurch über das Strafgesetzbuch nur Gewaltverbrechen mit körperlichen Auswirkungen betroffen sind, nicht aber Aufruf zu Hass und Diskriminierung. Eine Unterscheidung zwischen Aufruf zu Gewalt aufgrund von Rasse, Ethnie, Religion und einem Aufruf zu Gewalt aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen ist künstlich, da die erweiterten Kategorien klar integraler Teil der persönlichen Identität sind. Die Erweiterung entspricht auch den Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrates und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz.

Gemäss einer Medienmitteilung