Ein Schritt nach vorn: Rechtskommission verabschiedet Erweiterung der Antirassismus‐Strafnorm

Die soeben veröffentlichte Medienmitteilung der Rechtskommission des Nationalrates ist knapp formuliert – aber für uns LGBT+ ein weiterer und wichtiger Schritt nach vorn:

«Die Kommission hat die Arbeiten an der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» weitergeführt.» 

Nach der Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung (die HAB haben sich daran beteiligt) verabschiedete die Rechtskommission mit 14 zu zehn Stimmen bei einer Enthaltung den Erlassentwurf ohne Änderungen. Zudem beschloss die Kommission, dass die Ausdrücke «Transsexualität» und «Intersexualität» durch «Transidentität» und «Intergeschlechtlichkeit» ersetzt werden.

Unsere Dachverbände Pink Cross, TGNS und LOS begrüssen den Abstimmungsausgang in der Rechtskommission des Nationalrats. Die Verbände haben sich in diversen Formen und im Vernehmlassungsverfahren für eine Erweiterung zum Schutz vor homo- und transphober Diskriminierung und Hass stark gemacht und werden die Weiterentwicklung dieser parlamentarischen Initiative intensiv begleiten.

Die bereits 2013 von SP-Nationalrat Mathias Reynard eingereichte parlamentarische Initiative will das Gesetz zur Diskriminierung um den Aspekt der sexuellen Orientierung erweitern. Der Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches weist bis anhin eine Gesetzeslücke auf, weil homophobe Äusserungen als solche nicht erwähnt werden. Pauschalisierte, allgemein herabwürdigende Äusserungen gegen LGBT+ sind so viel schwerer zu verfolgen.

Nach der Verabschiedung des definitiven Berichts an einer der kommenden Sitzungen der Rechtskommission muss vor der Umsetzung der Gesetzesänderung noch der Nationalrat und anschliessend der Ständerat zustimmen.

Spannende Lektüre: Der Bericht zur Vernehmlassung

Ein Blick in den Bericht zur Vernehmlassung ist äusserst spannend. So sind etwa die Stiftung «Zukunft CH» und die Arbeitsgruppe «Jugend und Familie» der Ansicht, dass «die sexuelle Orientierung kein Kriterium für eine die Menschenwürde verletzende Diskriminierung sein kann». Es sei «wissenschaftlich umstritten, inwiefern die sexuelle Orientierung angeboren und unveränderlich sei». Das Strafgesetzbuch dürfe nur menschliche Merkmale – wie Hautfarbe und Geschlecht – schützen, die vorgegeben und genetisch bedingt sind und sich «somit jeglicher moralischen Wertung entziehen». Man könne somit «gesellschaftlich umstrittene sexuelle Praktiken wie Homosexualität» nicht strafrechtlich schützen.