Besserer Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, aber …

Die Diskriminierung von schwulen, lesbischen, bi, trans und inter* Menschen soll im Strafrecht explizit verboten und der Schutz somit verbessert werden. Gemäss einer Medienmitteilung hat der Bundesrat nun den entsprechenden Vorschlag der zuständigen nationalrätlichen Kommission an seiner Sitzung vom 15. August 2018 zur Kenntnis genommen. Soweit, so gut?

Die Rechtskommission des Nationalrates hat aufgrund der parlamentarischen Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» vorgeschlagen, das Verbot der Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität im Strafgesetzbuch explizit festzuschreiben. Und wie der Bundesrat in der erwähnten Medienmitteilung festhält, ist diese Vorlage in der Vernehmlassung breit unterstützt worden. Auch gut!

Trotzdem stellt sich der Bundesrat allerdings nun quer und stellt fest, dass die offene Formulierung des Begriffs der Geschlechtsidentität «in der Praxis zu schwierigen Anwendungsfragen» führen könne. Auf das Kriterium der Geschlechtsidentität soll daher verzichtet werden. Der Bundesrat schlägt nun eine entsprechende Änderung des parlamentarischen Entwurfs vor.