Minimallösung für eine «Dritte Option» in Deutschland

Mit einer absoluten Minimallösung hat der Deutsche Bundestag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts quasi auf dem letzten Drücker soeben um gesetzt. Intergeschlechtliche Menschen können demnächst den Geschlechtseintrag «divers» wählen.

Im Oktober letzten Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass in Deutschland bis Ende 2018 die amtlichen Geschlechtseinträge «männlich» und «weiblich» mit einer «Dritten Option» ergänzt werden müsse – oder ganz auf die Erfassung des Geschlechts zu verzichten.

Eigentlich hatten sich LGBTI-Verbände nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine umfassende Reform gewünscht, die jedem Menschen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ermöglichen könnte. Die nun beschlossene Regelung mit einer dritten Option «divers» gilt nur für intergeschlechtliche Menschen, die für die Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt eine medizinische Begutachtung vorlegen müssen. Die geforderte und doch eigentlich selbstverständliche Selbstbestimmung wird nicht umgesetzt und non-binäre trans Menschen sind weiterhin ausgeschlossen.

Und in der Schweiz?

Die Schweiz hinkt auch in der Diskussion rund um die Einführung einer «dritten Option» nach. Wird ein im Dezember 2017 von der Basler Nationalrätin Sibel Arslan eingereichtes Postulat von den Räten angenommen, wird der Bundesrat in einem Bericht darlegen müssen, was die Folgen wären, wenn es im Personenstandsregister die Möglichkeit gäbe, Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystem («Frau» oder «Mann») einordnen lassen, mit einem dritten Geschlecht einzutragen oder wenn das Personenstandsrecht generell nicht mehr auf das Geschlecht abstellen würde.