Bundesgericht annulliert Abstimmung über «Heiratsstrafe»

Wie gerade die «Berner Zeitung» meldet, haben sich drei von fünf Bundesrichter dafür ausgesprochen, die Volksabstimmung über die «Heiratsstrafe» aufzuheben. Damit muss erstmals in der Schweizer Geschichte eine nationale Volksabstimmung wiederholt werden. Entsprechend sei völlig unklar, wie der Prozess jetzt weitergehe.

Wir erinnern uns: Am 28. Februar 2016 wurde die CVP‐Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe an der Urne abgelehnt und so wurde verhindert, dass in der Bundesverfassung die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert wurde.

Im Abstimmungsbüchlein hatte der Bundesrat erklärt, dass 80’000 Doppelverdiener-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen seien. Zwei Jahre nach der Abstimmung musste der Bundesrat allerdings die Zahl auf 454’000 korrigieren. Und womöglich stimme auch diese Zahl nicht – wie Bundesrat Ueli Maurer in der Zwischenzeit einräumen musste. Deshalb ist für CVP klar: Wenn das Stimmvolk die richtige Zahl gekannt hätte, hätte es an der Urne vielleicht ein Ja gegeben.

Wir wissen allerdings heute auch, dass das Hauptmotiv der Stimmenden damals mit Nein zu stimmen, die im Initiativtext festgeschriebene Ehedefinition war. Etwa die Hälfte (53 Prozent) der Ablehnenden sah darin einen der beiden hauptsächlichen Hinderungsgründe für ein Ja. 26 Prozent gaben gar nur diesen einen Grund an. Mit anderen Worten: Es war die Ehedefinition, die sie an der Initiative kritisierten, und nichts anderes.

In einer ersten Stellungnahme schreibt Roman Heggli von Pink Cross, dass der heutige Entscheid des Bundesgerichts bedeutet: «Wir müssen wohl nochmals über die unsäglich diskriminierende Ehe-Definition in der Verfassung abstimmen». 

Einmal mehr zeigt sich deutlich: Die CVP stellt sich gegen unsere Interessen und will uns nicht als gleichberechtigten Teil der Gesellschaft akzeptieren. Dagegen müssen wir ankämpfen!