Russland erneut von «Strassburg» verurteilt

Als erster Betroffener hat Maxim Lapunow öffentlich von seiner Folter in Tschetschenien berichtet. 

Wie Queer.de berichtet, hat heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Russland erneut wegen der Diskriminierung von LGBT-Menschen verurteilt und zu Entschädigungszahlungen verdonnert. Zwischen 2006 und 2011 haben russische Behörden drei Organisationen die Registrierung verweigert. Dies sei «inakzeptabel» …

Zu den drei abgewiesenen Gruppen gehört auch eine Organisation, die während den Olympischen Winterspiele in Sotschi ein «Pride House» errichten wollte. Die offizielle Anerkennung lehnten die Behörden unter anderem mit der Begründung ab, die Gruppe zerstöre die «moralischen Werte der Gesellschaft». Zudem habe ihr Handeln ein Schrumpfen der Bevölkerung zur Folge. Mit der Verweigerung der Registrierung dieser Gruppen habe Russland das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt und gegen das Diskriminierungsverbot verstossen.

Bisher hat Russland in der Regel LGBT-Organisationen anerkannt. Einige dieser Gruppen haben allerdings in den letzten Jahren mit einem Gesetz zur Registrierung als «ausländischer Agent» oder mit dem Gesetz gegen «Homo-Propaganda» zu kämpfen. Zu beiden Gesetzen liegen in Strassburg etliche Beschwerden vor. Zu regionalen Vorläufern des «Propaganda»-Gesetzes hatte Strassburg vor zwei Jahren entschieden, dass diese eine ungerechtfertigte Diskriminierung und eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellten.

Der Europäische Menschengerichtshof kann Russland zwar immer wieder zu Schadenersatz verurteilen – ist aber ansonsten machtlos, da seine Rechtsprechung keine Auswirkung hat. Wie heute Queer.de schreibt, sei ein weiteres Problem des Gerichts die lange Dauer bis zu einem Urteil. So liegt dem Menschengerichtshof seit einigen Monaten die wichtige Beschwerde eines jungen Schwulen vor: Maxim Lapunow hatte 2017 als erste Person persönlich davon berichtet, im Rahmen der Schwulenverfolgung in Tschetschenien verschleppt und gefoltert worden zu sein. Seine Beschwerde richtet sich gegen die Verschleppung und Einstellung der Ermittlungen durch die zuständigen russischen Behörden.