Deutschland: «Konversionstherapien» zügig verbieten und ächten

In der Schweiz verurteilt der Bundesrat zwar jede Form von Konversionstherapien. Da aber bei uns keine entsprechende Gesetzgebung existiere, in die ein solches Verbot integriert werden könne, halte er ein Verbot nicht für möglich. Deutschland ist allerdings diesbezüglich schon ein paar Schritte weiter: Soeben hat eine Fachkommission der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Fazit: Sowohl Behandlungen gegen die sexuelle Orientierung als auch gegen die Geschlechtsidentität sollte verboten werden.

Der Abschlussbericht hält deutlich fest, dass Konversionsmassnahmen klar Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen sind. Der Staat habe hier eine Achtungs- und Schutzpflicht. Bewussten Falschinformationen über die Behandlungsbedürftigkeit sollte der Staat konsequent entgegenwirken.

Dabei sei es auch Aufgabe des Staates, das Selbstbestimmungsrecht von LGBTIQ-Jugendlichen zu stärken. Beispielsweise mit einer Kampagne, die vermittelt, dass «sie so ok sind, wie sie sind» und in ihrem Coming-out Unterstützung erfahren. Zugleich sollte Eltern vermittelt werden, dass sie ihr Kind annehmen und unterstützen sollten.

Als gesellschaftliche Begleitmassnahme sollte zudem ein kontinuierlicher Dialog mit den Kirchen und Glaubensgemeinschaften darüber geführt werden, dass Homosexualität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit keine Krankheiten sind, weswegen auch «seelsorgerische», religiöse oder weltanschauliche motivierte Interventionen keinen Platz mehr in der Ausbildung sowie in den Berufsgruppen z.B. von Pfarrpersonen, Priester*innen, Imamen und Rabbiner*innen mehr haben sollten. Auch sollten Fachverbände der Arzt‑, Therapie- und Heilpraktikerberufe ihre ethischen Prinzipien konsequent durchsetzen und bei Verstössen ihrer Mitglieder Sanktionsmöglichkeiten konsequent anwenden.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland LSVD fordert nun den deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn auf, zügig ein Gesetz vorzulegen, das die sogenannten Konversionstherapien verbietet. Für den LSVD ist klar, dass es für die effektive Ächtung ein Massnahmenpaket braucht. Vor allem religiöse Autoritäten wie die Deutsche Bischofskonferenz oder die Evangelische Kirche in Deutschland müssten öffentlich vor solchen gefährlichen Pseudo-Therapien warnen. Auch müsste das Thema in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden, um gerade Kinder und Jugendliche vor diesen gefährlichen Angeboten effektiv zu schützen.

Sogenannte «Konversionstherapien» werden vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten. Diese Behandlungsangebote haben massive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Die Folgen sind oftmals soziale Isolation und Depressionen, die bis zum Suizid führen können. Der Weltärztebund kritisiert diese Therapien als «Verletzung von Menschenrechten» und «unverantwortliche Verfahren». Wissenschaftliche und medizinische Verbände seit Langem vor diesen Angeboten.