Der Fall «Max Blum» geht in die nächste Runde

Am Wochenende haben diverse Medien über den krassen Mobbingfall wegen seiner Homosexualität gegenüber «Max Blum» in der Kirchgemeinde Melchnau berichtet. Nun hat der Fall auch rechtliche Konsequenzen: Wie die Berner Zeitung «Der Bund» berichtet, hat Gérard Wettstein beim oberaargauischen Regierungsstatthalteramt eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht.

Schlagzeile im Berner «Bund» vom 11. September 2019

Gérard Wettstein – er ist Mitglied der reformierten Kirchgemeinde Paulus in Bern – möchte vom Regierungsstatthalteramt prüfen lassen, ob etwa das Diskriminierungsverbot verletzt wurde oder gar ein Straftatbestand wie Ehrverletzung, Beschimpfung oder üble Nachrede erfüllt sein könnte. Wettstein kennt weder Melchnau noch den Betroffenen. Als Mitglied der reformierten Landeskirche fühle er sich allerdings zum Handeln verpflichtet. «Dieser Umgang mit einem offiziell gewählten Behördenmitglied ist jenseits von Gut und Böse», zitiert ihn der «Bund».

Spannend: Gemäss Angaben des «Bund» ist der Fall «Max Blum» beim Regierungsstatthalter bekannt, habe doch der Kirchgemeinderat Melchnau bereits vor einiger Zeit um Hilfe gebeten – um ein Abberufungsverfahren für den betreffenden Kirchgemeinderat einzuleiten.

Nicht bekannt seien gemäss dem «Bund» allerdings die genauen Hintergründe, warum die Kirchgemeinde den Ratskollegen aus dem Amt abberufen wollte. «So oder so: Der Fall ist nun also zum juristischen Streit geworden», schreibt die Zeitung.

Meine Nachfrage bei «Max Blum», ob er von dieser Anzeige beim Regierungsstatthalter wisse, hat er mit Nein beantwortet. Er habe soeben davon von mir erfahren …