Der erste Schritt bei der Altkatholischen Kirche Österreich: «Lebensbund»

Vor eine Woche hat die Altkatholische Kirche Österreich – bei uns Christkatholische Kirche – während einer Synode einen «ersten Schritt» in Richtung «Ehe für alle» gemacht: So sollen Segnungen von Ehen von heterogeschlechtlichen Paaren und Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in Zukunft als «Segnung Lebensbund» in die Kirchenbücher eingetragen werden. «Dies geschehe im Wissen, dass beide Lebensformen gleichwertig sind», wie kathpress meldet.

Bereits seit 23 Jahren werden in der Altkatholischen Kirche Österreich Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren gesegnet und bisher in der Rubrik «Partnerschaftssegnung» eingetragen. Die Rubrik «Ehesegnung» war heterogeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Mit Zweidrittelmehrheit beschloss nun die Kirche eine einheitliche Rubrik «Lebensbund» einzuführen.

Damit ist die Öffnung der «Ehe für alle» bei den Altkatholiken in Österreich allerdings noch nicht vollzogen, da die Frage, ob die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare als Sakrament gesehen werden könne, unbeantwortet ist. Das sei eine theologische Frage, die wiederum nur im Verbund mit der «Utrechter Union» entschieden werden könne. Die Utrechter Union als Verbund der Altkatholischen Kirchen wurde 1889 gegründet und «dort seien die Kirchen zum Teil skeptisch» eingestellt.

Die Christkatholische Kirche Schweiz ist übrigens auch Mitglied der Utrechter Union und will im März des nächsten Jahres während einer Synode eine konkrete Umsetzung der Öffnung der Zivilehe im kirchlichen Leben der Christkatholiken beschliessen. Ein «fundierter Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess» ist im Moment im Gange. So hat die Christkatholische Kirche Schweiz am 11. Oktober explizit LGBTIQ* Menschen zum Workshop «Trauen wir uns?» eingeladen, um schlussendlich «ein positiv-bejahendes Ergebnis» zu erreichen.

Zivilrechtlich hat Österreich die Ehe seit anfangs dieses Jahres für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet – nach einem Entscheid des österreichischen Verfassungsgerichts, da die Ungleichbehandlung von homosexuellen Menschen gegen die Verfassung verstosse.

Homosexualität zwischen Erwachsenen wurde in Österreich 1971 legalisiert. Allerdings kennt Österreich erst seit 2002 ein einheitliches Schutzalter. Vorher galt für gleichgeschlechtlich Liebende das Schutzalter 18 (statt 14). Ebenfalls das einheitliche Schutzalter wurde erst nach einem Entscheid des Verfassungsgerichts und auf Druck des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umgesetzt. In der Schweiz steht Homosexualität seit 1942 nicht mehr unter Strafe (damals allerdings mit einem Schutzalter von 20).