Götterdämmerung bei der reformierten Kirche?

Die Abgeordneten des Evangelischen Kirchenbundes haben heute in Bern über die «Ehe für alle» diskutiert und Empfehlungen abgegeben.

So empfehlen die Delegierten den Mitgliedkirchen einerseits die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene, andererseits auch den allfällig neuen zivilrechtlichen Ehebegriff für die kirchliche Trauung vorauszusetzen.

Nur Empfehlungen

Wie also nun die reformierten Pfarrpersonen in ihren Kirchen mit der neuen Situation umgehen sollen, bleibt eine Empfehlung, die Entscheidung liegt bei den Mitgliedkirchen. Und Pfarrer*innen sollen weiterhin auf ihr Gewissen hören können: «Die Gewissensfreiheit solle wie für alle anderen kirchlichen Amtshandlungen selbstverständlich gewahrt bleiben».

Mit dem heutigen Abstimmungsergebnis gehe die reformierte Kirche den Weg weiter, den sie begonnen habe, schreibt der Evangelische Kirchenbund in einer Medienmitteilung: «Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.»

Ein Punkt erwähnt die Medienmitteilung allerdings nicht. Beim Schweizer Radio und Fernsehen ist zu lesen:

Gestrichen wurde eine Empfehlung, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in die Trauregister einzutragen und sie liturgisch gleich zu gestalten wie die Trauung heterosexueller Paare. Eine Mehrheit erachtete diese Empfehlung als überflüssig.

Überflüssig? Ich werde misstrauisch … Ob ich etwa «Flöhe husten höre»? Ich habe deshalb bei zwei mir bekannten Pfarrperson nachgefragt …

Erste Antwort: «Ich vermute, dass sich die Abgeordneten folgende Überlegung gemacht haben: Der Kirchenbund gibt den Mitgliedkirchen eine Empfehlung. In dieser Empfehlung muss nicht explizit drinstehen, dass, was gleich heisst (Trauung) auch gleich ist, also administrativ und liturgisch gleich behandelt werden soll.»

Bis jetzt stehe in den meisten Kirchenordnungen so etwas wie «Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare hat sich liturgisch von der kirchlichen Trauung zu unterscheiden und wird nicht im Trauregister eingetragen». Dass solche Konstrukte nun obsolet werden, muss nicht explizit gesagt werden, das scheint mit der Öffnung der Trauung selbstverständlich – ist also überflüssig! 

Zweite Antwort: «Eine Ungleichbehandlung betreffend Eintrag oder Liturgie kann es höchstens geben (allenfalls sogar vorgeschrieben sein) bis die Ehe für alle staatlich erreicht ist, was hoffentlich bald der Fall sein wird. Danach gibt es keinen Grund mehr für eine Ungleichbehandlung.» Mit der kleinen Einschränkung allerdings, dass der Evangelische Kirchenbund den Mitgliedkirchen nichts vorschreiben könne. «Dass Pfarrer*innen nicht verpflichtet sind, eine gleichgeschlechtliche Trauung zu vollziehen, trage ich übrigens nur mit, weil es die Sache beschleunigte». An sich gehe das ja nicht: «Ich kann auch keine Trauung ablehnen wegen der Ethnie oder Hautfarbe oder so».

Andererseits: Wer möchte sich schon von jemanden trauen lassen, dem dies ein Gräuel ist …