Eine breite Allianz aus lesbischwulen Organisationen, politischen Parteien und der Zivilgesellschaft setzt sich für ein deutliches Ja zum Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen vor Hassrede und Diskriminierung ein. Das Pro-Komitee informierte an der heutigen Medienkonferenz über die Vorlage und legte ihre Argumente dar.
In den letzten Jahren ist die Akzeptanz gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in der Schweizer Gesellschaft stetig gewachsen und die Einwohner*innen der Schweiz begegnen der lesbischwulen Community mehrheitlich mit Offenheit. Trotzdem sind viele Menschen in der Schweiz wegen ihrer sexuellen Orientierung nach wie vor Hass, Hetze und Diskriminierung vor allem aus extremistischen Kreisen ausgesetzt. Viele solcher Fälle waren in den letzten Jahren in den Medien präsent. In der Schweiz gibt es heute noch keine gesetzliche Grundlage, um rechtlich gegen Fälle von Hass und Diskriminierung gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle vorzugehen.
Für Matthias Erhardt, Co-Präsident vom Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» besteht dringender Handlungsbedarf:
«Diskriminierung und Hassrede haben nicht nur direkten Einfluss auf das Leben von Lesben, Schwulen und Bisexuellen – Hetze und Verleumdung gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen schüren auch Verunsicherung, spalten die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt in der Schweiz.»
Parlament und Bundesrat haben deswegen im Dezember 2018 die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um die sexuelle Orientierung beschlossen. Lesben, Schwule und Bisexuelle sollen den gleichen Schutz erhalten, wie ihn beispielsweise jüdische Menschen erhalten. Allerdings wurde gegen diese Gesetzeserweiterung das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 9. Februar 2020 über den Schutz vor Hass ab.
Eine breite Allianz aus lesbischwulen Organisationen, Menschenrechts-NGOs, Kirchen und Parteien hat sich zusammengefunden, um sich für das Ja am nächsten Urnengang einzusetzen. Das Ja zum Schutz vor Hass wäre ein klares Zeichen gegen die Homophobie und würde eine gesetzliche Grundlage schaffen, die den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht würden. Michel Müller, Kirchenratspräsident der reformierten Kirche Kanton Zürich, betont beispielsweise: «Gerade im Hinblick auf die Geschichte der Kirche, will und muss sie sich in der Gegenwart für den strafrechtlichen Schutz einsetzen, dort wo Menschen diffamiert, diskriminiert oder gar bedroht werden».
Das Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» geht zudem auf die Behauptung der Gegner*innen ein: So hat die Erweiterung der bewährten Rassismus-Strafnorm keine negative Auswirkung auf die Meinungsfreiheit. Strafbar werden soll gemäss Abstimmungsvorlage der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung bzw. die systematische Herabsetzung und Verleumdung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Was ein Mensch denkt oder auch einmal in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die erweiterte Strafnorm. Allgemein gehaltene kritische Äusserungen über bestimmte sexuelle Orientierungen genügen nicht für eine Strafverfolgung oder Verurteilung. Es wird weiterhin möglich sein, auch kontroverse Meinungen zu äussern und Diskussionen zu führen.
Salome Zimmermann, Co-Präsidentin der Lesbenorganisation LOS und ehemalige Bundesverwaltungsrichterin führt aus: «Meinungsfreiheit hört da auf, wo die Menschenwürde verletzt wird. Es ist ganz klar: Hass ist keine Meinung.»
Bereits heute wenden Strafverfolgungsbehörden und Gerichte das Gesetz zurückhaltend an. In jedem Fall werden Meinungsfreiheit und Menschenwürde gegeneinander aufgewogen und der Wichtigkeit dieser beiden Grundrechte Rechnung getragen. Dies ist dem Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» ein wichtiges Anliegen.
Gemäss einer Medienmitteilung