Kirchgemeinde Melchnau: Zurückgetretene Präsidentin hätte «grundsätzlich ernsthaft und nachhaltig stören können»

Mit einer Medienmitteilung hat heute das Regierungsstatthalteramt Oberaargau über die beiden aufsichtsrechtlichen Anzeigen gegen die Kirchgemeinde Melchnau im Fall «Max Blum» informiert. Es habe «keine ernsthafte Störung oder Gefährdung der ordnungsgemässen Verwaltung» gegeben – und relativiert diese Aussage aber gleichzeitig.

Im September wurden zwei aufsichtsrechtliche Anzeigen wegen Verdachts auf Diskriminierung des schwulen Kirchgemeinderats «Max Blum» sowie wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes gegen die Kirchgemeinde Melchnau beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau eingereicht.

Nach umfangreicher Prüfung des Sachverhaltes kam das Regierungsstatthalteramt nun zum Ergebnis, «dass es zwar verschiedene, zum Teil auch schriftliche Äusserungen der ehemaligen Präsidentin des Kirchgemeinderats Melchnau gab, in welchen dem betroffenen Kirchgemeinderat die Eignung zur Amtsführung aufgrund seiner Homosexualität abgesprochen wurde». Gleichzeitig hätten aber alle Beteiligten bestätigt, dass es während den Kirchgemeinderatssitzungen «zu keiner Ungleichbehandlung» von einzelnen Räten durch die ehemalige Präsidentin gekommen sei.

In einer öffentlichen Stellungnahme auf der Internetseite der Kirchgemeinde Melchnau wurden im September schwere persönliche Vorwürfe gegen «Max Blum» – auch zu dessen Gesundheitszustand – geäussert. Auch hier kommt der Regierungsstatthalter zum Schluss, dass dabei weder das Amtsgeheimnis noch Datenschutzbestimmungen verletzt wurden.

Doch: «Die ablehnende Haltung der ehemaligen Präsidentin gegenüber Homosexuellen in der Kirche und insbesondere im Kirchgemeinderat hätte die ordnungsgemässe Verwaltung der Kirchgemeinde Melchnau grundsätzlich ernsthaft und nachhaltig stören können», schreibt das Regierungsstatthalteramt in der Medienmitteilung weiter. Durch den Rücktritt haben sich die Situation indessen aber beruhigt.

Zusammengefasst haben sich die Anzeichen auf eine ernsthafte und nachhaltige Störung oder einer Gefährdung der ordnungsgemässen Verwaltung der Kirchgemeinde Melchnau während der Untersuchung nicht bestätigt. Der Regierungsstatthalter hat daher entschieden, den aufsichtsrechtlichen Anzeigen keine weiteren Folgen zu geben und die aufsichtsrechtliche Untersuchung abzuschliessen, ohne weitere Massnahmen anzuordnen.

Erwähnt sei an dieser Stelle noch, dass gestern Abend in Melchnau an der Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinderat auf fünf Sitze verkleinert wurde. Fünf der bisherigen Kirchgemeinderäte wurden bestätigt, nicht aber «Max Blum».