Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz sagt JA zum erweiterten Schutz vor Diskriminierung

Die Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS findet in einer Medienmitteilung deutliche Worte: «Werden Menschen gezielt herabgesetzt und diskriminiert, verletzt dies ihre Würde als Geschöpfe Gottes». Deshalb unterstützt der Rat der EKS die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm, über die wir am 9. Februar an der Urne abstimmen (müssen).

In der neuen Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz wird in Art. 10 ein Diskriminierungsverbot festgehalten. Demnach achte die EKS «bei all ihrem Wirken in Wort und Tat darauf, dass niemand diskriminiert wird». Diesem Geist entsprechend hat sich die Abgeordnetenversammlung der EKS im Sommer 2019 in einem Grundsatzentscheid auch gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gestellt. Die Abgeordnetenversammlung machte sich damals die folgende Position des Rates zu eigen:

«Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.»

Wie der EKS in der Medienmitteilung weiter festhält, weise die Abgeordnetenversammlung damit jede Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zurück, wie sie eben in der Rassismus-Strafnorm zukünftig unter Strafe gestellt werden soll.