Gedenktag an den Holocaust: Auch sexuelle Minderheiten dürfen nie wieder Opfer sein

Jährlich gedenkt der Deutsche Bundestag im Januar den Opfern des Nationalsozialismus, noch nie wurde aber explizit an die verfolgten Homosexuellen erinnert. Und auch in der Gedenkstätte Auschwitz gibt es für Besucher keine sichtbaren Erinnerungen an die Opfergruppe der Homosexuellen.

Vor genau 75 Jahren befreite die sowjetische Rote Armee das Vernichtungslager Auschwitz. Und wir erinnern an die Millionen von Menschen, die der Vernichtungsmaschinerie der Nationalsozialisten zum Opfer fielen – jüdische Menschen, Roma und Sinti, Kommunist*innen und Sozialdemokrat*innen, psychisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle …

Schwule, Lesben und andere queere Menschen mussten sich im Dritten Reich verstellen und ihre sexuelle Identität verbergen. Sie wurden unwürdig behandelt und ermordet. Das begangene Unrecht reichte dabei etwa in Form des Paragrafen 175 noch weit über die Nazi-Herrschaft hinaus. Lange Zeit wurden diese Schicksale totgeschwiegen. Und das gilt auch für den Deutschen Bundestag: Seit mehr als zwei Jahrzehnten gedenkt er jährlich den Opfern des Nationalsozialismus, noch nie wurde aber explizit an die verfolgten Homosexuellen erinnert. Und auch in der Gedenkstätte Auschwitz gibt es für Besucher keine sichtbaren Erinnerungen an die Opfergruppe der Homosexuellen.

Dazu schreibt die SPDqueer in einer Medienmitteilung: «Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus mahnt uns, die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten. Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus wollen und werden wir genauso wenig hinnehmen wie Feindlichkeit gegenüber lesbischen, schwulen, bi und trans Menschen. Daher ist eine klare Haltung gegen Hetze und Populismus gefragt!».

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe. Alexander Vogt, der Vorsitzende der LSU (Lesben und Schwule in der Union), verlangt nun, dass auch das Merkmal der sexuellen Identität endlich ins Grundgesetz aufzunehmen sei, «damit ein klares Zeichen gesetzt wird, dass auch Angehörige sexueller Minderheiten nie wieder Opfer sein dürfen». Diese Forderung erinnert an die momentane Diskussion über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm bei uns in der Schweiz.