Bundesrat will rasche Umsetzung der «Ehe für alle» – allerdings in Etappen

Der Bundesrat die bestehende Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare rasch beseitigen – allerdings in Etappen. In einer ersten Etappe soll zunächst der Grundsatz geregelt werden, dass «auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können». Der Zugang zur Samenspende für lesbische Paare soll zusammen mit der Fortpflanzungsmedizin «vertieft geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert diskutiert werden». Verheiratete heterosexuelle Paare haben heute bereits Zugang zur Samenspende inklusive der Elternschaft ab Geburt.

Nach Meinung des Bundesrates stellen sich im Zusammenhang mit der Öffnung des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare «bedeutende rechtliche und gesellschaftliche Fragen». Diese müssten vertieft geprüft und in einem Gesamtkontext diskutiert werden. Dazu gehöre auch eine allfällige Öffnung des Zugangs zur Samenspende für weibliche Ehepaare. Als Grund für die etappenweise Umsetzung gibt der Bundesrat an, dass eine Erweiterung auf heikle politische Fragen – wie eben die Samenspende – den «Erfolg der Vorlage als Ganzes gefährden oder das Inkrafttreten um Jahre verzögern könnte».

Anderer Meinung ist hier der Dachverband Regenbogenfamilien: Der Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauen und die damit verbundene Elternschaft ab Geburt hätten gute Chancen, im Rahmen der parlamentarischen Diskussion zur «Ehe für alle» in die Realität umgesetzt zu werden. Der Verband teilt gemäss einer Medienmitteilung die Ansicht des Bundesrates nicht, wonach diese sogenannte «Variante» die Vorlage als Ganzes gefährden könnte.

Belastende Situation für Familien

Wie der Dachverband Regenbogenfamilien schreibt, ist die heutige Situation für Frauenpaare psychisch und finanziell belastend. So müssen lesbische Paare für eine Samenspende ins Ausland reisen. Danach kann die Partnerin das Kind zwar adoptieren, doch diese Verfahren sind aufwändig und teuer. Will eine Co-Mutter das leibliche Kind ihrer Partnerin adoptieren, muss sie sich unangenehme Fragen und ein langwieriges Prozedere gefallen lassen.

Zusätzlich – so schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung – soll die Einführung einer weiteren Partnerschaftsform als Rechtsinstitut ausserhalb der Ehe und unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung geprüft werden. Zum möglichen PACS (Pacte Civil de Solidarité) liegen verschiedene Vorstösse aus dem Parlament vor.