Neue Umfrage zeigt: Klare Zustimmung für tatsächliche Gleichstellung

Die Frage war klar und die Antwort eindeutig: Sind sie damit einverstanden, dass gleichgeschlechtliche Paare dieselben Rechte wie heterosexuelle Paare erhalten sollen? (Quelle: gfs-Zürich)

Eine von Pink Cross in Auftrag gegebene Umfrage zeigt, dass 81 Prozent der Schweizer*innen die «Ehe für alle» befürworten. Laut der Umfrage spricht sich eine sehr klare Mehrheit für die tatsächliche Gleichstellung und damit auch für den Schutz von Familien und Kindern aus. So befürworten 66 Prozent, dass auch Frauenpaare den Zugang zur Samenspende erhalten sollen und damit heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden.

Die von gfs-Zürich durchgeführte Umfrage zeigt deutlich, dass die Schweizer Bevölkerung gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare will: 81 Prozent sprechen sich für die «Ehe für alle» aus. Auch die Wähler*innen der SVP, welche als einzige grössere Partei die «Ehe für alle» noch nicht unterstützt, sprechen sich sehr deutlich mit 66 Prozent für die «Ehe für alle» aus. «Die Schweizer Bevölkerung ist bereit, gleichgeschlechtliche Paare endlich mit heterosexuellen Paaren gleichzustellen», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross. «Auch die Parteibasis der bürgerlichen Parteien spricht sich klar für gleiche Rechte aus. Ich hoffe, dass dies auch zu einem Umdenken in den entsprechenden Fraktionen führen wird.»

Die Bevölkerung spricht sich auch klar für die Absicherung von Kindern und Familien aus. 67 Prozent sprechen sich für den Zugang zum Adoptionsverfahren für gleichgeschlechtliche Paare aus, fast gleichviel sprechen sich auch für den Zugang zur Samenspende für Frauenpaare aus. Die Umfrage zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung die Ehe mit allen damit verbunden Rechten und Pflichten öffnen will. Schlussendlich ist die Ehe auch dafür da, um Familien und Kinder zu schützen, deshalb müssen diese zwingend Teil der Vorlage zur «Ehe für alle» sein. Die ‹Kernvorlage›, welche der Bundesrat verabschiedet hat, würde die Samenspende für Frauenpaare ausschliessen und damit wäre die «Ehe für alle» nicht viel mehr als eine eingetragene Partnerschaft.

Zugang zur Samenspende begrenzt sich auf Samenbank

Eine «Ehe light» wie sie der Bundesrat vorschlägt, kommt auch für die Geschäftsführerin vom Dachverband Regenbogenfamilien, Maria von Känel, nicht in Frage. Verheiratete Frauenpaaren müssten unbedingt Zugang zur Samenspende erhalten. «Für die politische Diskussion ist es wichtig anzuerkennen, dass sich der Zugang zur Samenspende in der Schweiz auf die geregelte und etablierte Nutzung von Samenbanken begrenzt», erklärt Maria von Känel.

Es komme in der Schweiz zwar immer wieder vor, dass heterosexuelle oder lesbische Paare oder auch Singlefrauen direkt bei einem privaten Spender eine Samenspende erhalten. Diese sogenannte «Bechermethode» birgt aber gesundheitliche und rechtliche Risiken. «Da lesbische Paare keinen Zugang zu Samenbanken in der Schweiz haben und für manche mehrmalige Reisen ins Ausland organisatorisch und finanziell nicht möglich sind, sehen sie sich manchmal gezwungen, eine private Samenspende in Anspruch zu nehmen», erklärt Maria von Känel weiter. Auch rechtlich gibt es viele Unsicherheiten, da die private Samenspende vom Gesetzgeber in der Schweiz weder für heterosexuelle noch für homosexuelle Frauen vorgesehen ist.

«Wird im März im Nationalrat die Öffnung diskutiert, wird es deshalb auch nur um den Zugang zur Samenspende für lesbische Paare unter Anspruchnahme von Samenbanken gehen.»

Das Verfahren über Samenbanken ist für heterosexuelle Paare bereits zugänglich. Es ist genau geregelt und gut etabliert. Dazu gehört auch, dass Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt werden, im Erwachsenenalter erfahren dürfen, wer der Spender ist.

Der Zugang zur Samenspende ist auch mit der Elternschaft ab Geburt verknüpft. Dies ist besonders wichtig, weil damit das langwierige und teure Verfahren der Stiefkindadoption entfällt. Die derzeitigen Wartezeiten und Verfahrensdauern führen dazu, dass die Kinder schlecht abgesichert sind, wenn vor Abschluss des Verfahrens dem leiblichen Elternteil etwas zustösst.