Der nächste Schritt bei der Vereinfachung zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Der Bundesrat schlägt vor, die Änderung des amtlichen Geschlechts gesetzlich zu regeln und zu vereinfachen und hat im August 2018 einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat im Dezember 2019 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Und soeben hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates mit sieben zu null Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Mit fünf zu fünf Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hält die Kommission allerdings daran fest, dass die Erklärung zum Wechsel des Geschlechts bei Minderjährigen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung bedarf. Eine Kommissionsminderheit möchte auf dieses Erfordernis verzichten, da sich viele betroffene Jugendliche in schmerzhaften Konflikten mit ihren Eltern befinden und es für sie eine zu grosse Erschwernis bedeuten würde. Als behandelter Erstrat wird der Ständerat während der Sommersession über die Vorlage diskutieren.

Ziel der Anpassung des ZGB ist, dass die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister in Zukunft in einem einfachen Verfahren möglich sein soll. Entsprechend kann jede Person, die «innerlich fest davon überzeugt ist, das Geschlecht wechseln zu wollen, eine Änderung des Eintrags bewirken», wie Rechtskommission heute in einer Medienmitteilung schreibt.

In einer ersten Stellungnahme schreibt TGNS auf Facebook zur Entscheidung der Rechtskommission des Ständerates: «Gut ist, eine klare Mehrheit will ein einfaches Verfahren». Aber: Die Mehrheit will Minderjährigen und Menschen unter Beistandschaft Rechte wegnehmen, die sie heute haben: «Sie sollen nicht mehr alleine die Änderung beantragen dürfen». Denn momentan können urteilsfähige Kinder und Jugendliche den Personenstand bereits jetzt ändern. Künftig soll das für Minderjährige nur noch mit expliziter Zustimmung der Eltern möglich sein. «Doch was, wenn die Eltern uneins sind oder die Transition nicht unterstützen?», fragt Henry Hohmann von TGNS. Das wäre eine deutliche Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation.