Heute schreibt «idea Spektrum – Nachrichten aus der evangelischen Welt»: «Mitgliedern der Kommission wurde von Gegnern der ‹Ehe für alle› eine auf patriotpetition.org lancierte Petition mit 8000 Unterschriften und einen Auszug aus einem rechtlichen Gutachten vorgelegt». Die Rechtskommission des Ständerates sei weitestgehend deren Argumentation gefolgt. Mit wem sich da der Ständerat wohl eingelassen hat?
PatriotPetition.org sei – so steht es auf deren Webseite geschrieben – eine «Initiative aufrechter Patrioten», ihre Heimat sei ein «christliches Land» und die «Islamisierung des Abendlandes» müsse «unter allen Umständen verhindert» werden. Familie könne nur aus «einem Mann, einer Frau und deren Kindern» bestehen. «Der sogenannten Homo-‹Ehe› erteilen wir genauso deutlich eine Absage wie der Gender-Ideologie und dem Feminismus», ist da weiterzulesen.
Petitionen einreichen dürfen in der Schweiz – und das ist gut so – alle Menschen. (Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten.) Entsprechend haben also die wackeren Patrioten dem Ständerat mitgeteilt, dass die «Einführung der Homo-Pseudo-Ehe automatisch zu einer inhaltlichen Umdeutung des Ehebegriffs in Artikel 14 Bundesverfassung» führe. Deshalb könne nicht einfach so das Gesetz geändert werden, es brauche eine Verfassungsänderung mit obligatorischer Volksabstimmung.
Im Artikel 14 der Bundesverfassung steht: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet». Warum also darf ein Mann keinen Mann heiraten und eine Familie gründen? Warum also darf eine Frau keine Frau heiraten und eine Familie gründen?
Hat die Rechtskommission des Ständerates tatsächlich aufgrund dieser fragwürdigen Organisation die Abstimmung über die «Ehe für alle» verschoben? Will die Rechtskommission des Ständerates tatsächlich wegen den Argumenten dieser evangelikalen Fundis nochmals die Verfassungsmässigkeit der Vorlage abklären?
Die Petition der «Patrioten» geriet bereits am 7. August in die Schlagzeilen: Facebook sperrte die Verlinkung zur Petition, da sie gegen die «Gemeinschaftsstandards zur Hassrede» verstosse.