Ja zur Änderung des Geschlechtseintrages – ohne Altersbeschränkung

Heute Morgen sprach sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat dafür aus, dass trans und intergeschlechtliche Menschen ihren Geschlechtseintrag auf einfache Weise berichtigen lassen können. TGNS freut sich vor allem, dass sich der Nationalrat dabei in Abweichung vom Ständerat auch zu Gunsten der Rechte von urteilsfähigen Minderjährigen aussprach.

Künftig sollen Menschen, deren amtlicher Geschlechtseintrag nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht, den Eintrag mittels Erklärung auf dem Zivilstandsamt unbürokratisch ändern lassen können. Dies ist zwischen Bundes‑, Stände- und Nationalrat unbestritten. Der Nationalrat streicht jedoch einen Passus, nach dem Minderjährige und Menschen unter umfassender Beistandschaft die Änderung nur noch mit Zustimmung der Eltern respektive gesetzlichen Vertretung beantragen könnten. Die ist ein gravierender Unterschied zu heute – und dies gilt selbst, wenn sie urteilsfähig sind. Sowohl juristische als auch medizinisch-psychologische Expert*innen warnten eindringlich vor einem solchen Zustimmungserfordernis. «Wir sind unendlich erleichtert, hat sich der Nationalrat nicht in die Irre leiten lassen, sondern erkannt, dass ein falscher Geschlechtseintrag auch Minderjährige der Gefahr von Mobbing, Diskriminierung und Suizid aussetzen würde», freut sich Alecs Recher, der die Rechtsberatung von TGNS leitet. «Wenn der Entscheid bei den Eltern liegt, wird zudem bei innerfamiliären Konflikten unnötig Öl ins Feuer gegossen.» Henry Hohmann, Beauftragter für Politik von TGNS, ergänzt: «Nun ist es am Ständerat, diese Fakten anzuerkennen und sich gleichfalls für einen tatsächlichen Schutz der Minderjährigen auszusprechen, indem er die Vorlage ohne das gefährliche Zustimmungserfordernis gutheisst.»

Abgelehnt wurden insbesondere die Anträge, dass die Erklärung mündlich oder schriftlich abgegeben werden kann, dass die Änderung «achtenswerte Gründe» voraussetzen soll, und dass die ohnehin geltende Beschränkung auf die zwei amtlichen Geschlechter («weiblich» und «männlich») explizit gemacht werden soll. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat, der über die Differenz zum Nationalrat befinden muss.

Gemäss einer Medienmitteilung