Ja, ich will – endlich – geht es doch noch vorwärts!

Rechtskommission des Ständerats spricht sich für tatsächliche Gleichstellung bei der «Ehe für alle» aus! Nach der klaren Mehrheit für eine vollständige Gleichstellung durch die «Ehe für alle» im Nationalrat im Juni dieses Jahres wurde die Vorlage nun auch von der Rechtskommission des Ständerats befürwortet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und zur rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat sich für die vollständige Öffnung der Ehe ausgesprochen. Damit sollen gleichgeschlechtliche Paare endlich gleichgestellt und ihre Kinder gesetzlich geschützt werden. «Die heutige Abstimmung ist ein weiterer wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Gleichstellung. Sie zeigt, dass die Chancen gutstehen, dass auch die Ständerät*innen dem gesellschaftlichen Wandel und dem Bedürfnis nach Gleichstellung, Schutz und Akzeptanz der LGBT-Bevölkerung Rechnung tragen», analysiert Salome Zimmermann, die Präsidentin des Komitees «Ehe für alle».

Das Komitee «Ehe für alle» appelliert an alle Ständerät*innen, den Willen der Bevölkerung anzuerkennen, dieser Vorlage zuzustimmen und somit den Schritt zur Gleichstellung, Schutz und Anerkennung zu vollziehen.

Endlich, so schafft es die «Ehe für alle» (vielleicht) noch dieses Jahr durchs Parlament

Im Jahr 2013 haben die Grünliberalen die Forderung «Ehe für alle» im Nationalrat eingereicht. Nach über sechs Jahren hat sich der Nationalrat diesen Sommer endlich dafür ausgesprochen. Erfreulicherweise ist ihm nun auch die Rechtskommission des Ständerats gefolgt. «Damit kann die ‹Ehe für alle› noch dieses Jahr im Parlament beschlossen werden», schreibt die grünliberale Partei in einer Medienmitteilung. «Völlig zu Recht will nach dem Nationalrat auch die Ständeratskommission den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin ermöglichen», wird in der Mitteilung Kathrin Bertschy, die Initiantin der Parlamentarischen Initiative zitiert. Es gebe schlicht keinen Grund, diese auszuklammern und erst in einem zweiten Schritt anzugehen.

Knappe Mehrheit

Die Entscheidung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, dass es zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare keine Verfassungsänderung braucht, wurde äusserst knapp – mit 7 zu 6 Stimmen – gefällt. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Kommissionsinitiative für eine verfassungsrechtliche Grundlage zu ergreifen.

In einer Medienmitteilung weist die Kommission darauf hin, dass das Recht zur Ehe in der Bundesverfassung historisch gesehen als «Abwehrrecht gegen Ehehindernisse religiösen oder wirtschaftlichen Hintergrunds im kantonalen Recht ausgestaltet war». Der Gesetzgeber wird damit verpflichtet, das Institut der Ehe so zu regeln, dass die Inhaber*innen des Rechts auf Ehe auch Zugang dazu haben.

Die Kommissionsmehrheit folgt der im Gutachten des Bundesamts für Justiz vom Juli 2016 vertretenen Ansicht, dass die verfassungsmässige Ehefreiheit es dem Gesetzgeber aber nicht verbietet, die im Zivilgesetzbuch verankerten Merkmale der Ehe dahingehend zu ändern, dass die Ehe auch Personen gleichen Geschlechts offensteht. Sie betont insbesondere, dass die Ausweitung des Rechts auf Ehe auf Personen gleichen Geschlechts im Gesetz den verfassungsmässigen Zugang zur Ehe sowie auf die Tragweite und die Wirkungen der Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare nicht einschränke. Eine Kommissionsminderheit weist darauf hin, dass die Verfassung auf einem traditionellen Begriffsverständnis der Ehe basiere und die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare deshalb zuerst auf ein verfassungsmässig tragfähiges Fundament gestellt werden müsse, bevor die «Ehe für alle» auf Gesetzesstufe umgesetzt werden könne – und vertritt zudem die Ansicht, dass ein so wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen wie die Öffnung der Ehe nicht nur aufgrund des verfassungsrechtlichen Gesichtspunkts, sondern auch aus demokratiepolitischen Gründen Volk und Ständen unterbreitet werden müsse.

Im Rahmen der Detailberatung hat sich die Kommission mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen für eine gegenüber der Version des Nationalrates präzisere und differenziertere Regelung des Zugangs zur Samenspende für lesbische Ehepaare und dessen Auswirkungen auf das Kindesverhältnis ausgesprochen. Die neue Formulierung umfasst auch die nötigen Anpassungen im Fortpflanzungsmedizingesetz und möchte dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung besser Rechnung tragen, indem die Vermutung der Mutterschaft der Ehefrau nur bei der Samenspende und nicht generell eingeführt wird. Mit dieser von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen an der Vorlage wird sich das nationale Komitee «Ehe für alle» in den kommenden Tagen befassen.

Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich in der kommenden Wintersession im Ständerat beraten.

Gemäss verschiedenen Medienmitteilungen