Ständerat gegen das Wohl von trans Jugendlichen

Heute Vormittag votierte eine Mehrheit des Ständerates dafür, dass zukünftig trans Jugendliche bis 16 ihren Geschlechtseintrag nur noch mit Zustimmung der Eltern korrigieren können. Damit weicht der Ständerat nur minim vom Vorschlag des Bundesrates, der die Zustimmung bis 18 forderte, ab. TGNS ist empört, dass die Politiker*innen die einstimmige Empfehlung der medizinischen und juristischen Expert*innen, bei Urteilsfähigen ganz auf ein Zustimmungserfordernis zu verzichten, ignorieren und damit der Gefährdung von Jugendlichen in einer besonders schwierigen Situation aktiv Vorschub leisten.

Das Zustimmungserfordernis würde nur diejenigen Jugendlichen betreffen, deren Eltern sie nicht unterstützen. Die also ohnehin schon unter einem innerfamiliären Konflikt leiden. Diese Jugendlichen will eine Mehrheit des Ständerates vor ein grausames Dilemma stellen: Entweder rufen sie gegen ihre eigenen Eltern die KESB oder das Gericht an – oder sie haben bis 16 einen falschen Geschlechtseintrag. Die von der ständerätlichen Mehrheit befürwortete Senkung von 18 auf 16 Jahre löst das Problem bei weitem nicht. Der Nationalrat hingegen sprach sich in der letzten Session grundsätzlich gegen ein solches Zustimmungserfordernis aus und will damit beim bewährten Recht bleiben. Denn heute beantragen auch Minderjährige die Änderungen selbst, sobald sie urteilsfähig sind. Diese Schranke der Urteilsfähigkeit, und nicht eines starren Lebensalters, hat sich bewährt und wird in der Praxis von allen als die beste Lösung erachtet. Auch die auf die Begleitung von trans Menschen spezialisierten Mediziner*innen sprechen sich explizit für diese heutige Regelung aus.

«Die Politik sollte die Jugendlichen unterstützen und vor Transfeindlichkeit schützen, nicht ihrer Diskriminierung Vorschub leisten. Denn wie soll die Sekundarschülerin Leonie gleiche Chancen auf eine Lehrstelle haben, wenn in ihren Schulzeugnissen und Ausweisen «Martin» steht? Soll sie sich erst mit 16 auf Schnupperlehren bewerben, nur weil ihr Vater nicht akzeptiert, dass sie ein Mädchen ist und schon immer war?» kommentiert Henry Hohmann, Politikbeauftragter von TGNS, den ständerätlichen Entscheid. «Der Vorschlag des Ständerates ist kein Kompromiss – er ist ein widerlicher Affront, dem der Nationalrat zumindest einen wirklichen Kompromiss entgegenstellen muss, der der Lebenssituation der Betroffenen Rechnung trägt,» ergänzt TGNS-Rechtsberater Alecs Recher.

Die Rechtskommission des Nationalrates wird am 3. Dezember, der Nationalrat am 7. Dezember wieder über die Frage des Zustimmungserfordernisses befinden.

Gemäss einer Medienmitteilung