Differenzierung statt Diskriminierung

Das Mediencommuniqué der Schweizer Bischofskonferenz begingt ja noch versöhnlich: «An erster Stelle möchte die Bischofskonferenz hier betonen, dass ihr die Notwendigkeit einer Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art besonders am Herzen liegt». Natürlich! Gegen Diskriminierungen jeder Art zu sein, ist die Grundphilosophie jeder Kirche. Um aber weiterhin ungehindert diskriminieren zu können, müssen andere Begriffe bemüht werden. «Differenzierung» heisst dieses neue Wort …

Ich zitiere aus dem Communiqué: «Die Argumente zugunsten einer ‹Ehe für alle› beruhen auf der Notwendigkeit, jegliche Diskriminierung zu beseitigen. Allerdings möchte die SBK auf den Unterschied zwischen Diskriminierung und Differenzierung hinweisen, wobei Letztere bisweilen das bessere Unterscheidungskriterium ist, um den Interessen von Minderheiten mehr Gewicht zu verleihen.»

Die Schweizer Bischofskonferenz besteht darauf, «dass die Zivilehe keineswegs nur die öffentliche Würdigung gegenseitiger Gefühle darstellt». Die Zivilehe sei auf die «Familiengründung» ausgerichtet. «Gleichgeschlechtliche Paare müssen zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgreifen», lese ich – und diese wird von der Bischofskonferenz generell abgelehnt. Und im Bewusstsein dieser «schwerwiegenden ethischen Herausforderung» könne die Bischofskonferenz den Entwurf zur Öffnung der Zivilehe in dieser Form «nicht annehmen» und ist entsprechend der Meinung, dass die Verwendung des Begriffs «Ehe» nicht auf jede Verbindung zwischen zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht ausgedehnt werden dürfe. «Eine solche Verwendung des Begriffs würde eine Gleichheit herbeiführen, die es so gar nicht geben kann.» Damit will die Schweizer Bischofskonferenz klar diskriminieren – was ja aber eben für eine Kirche nicht (mehr) geht und deshalb nun auf den Begriff «Differenzierung» zurückgreift.

Diskriminierung oder Differenzierung?

In einer Gesellschaft, die nach Gleichberechtigung strebe, könne – davon sind die Männer der Bischofskonferenz überzeugt – die «Differenzierung» ein wirksames Mittel sein, um eine Gleichstellung zu verwirklichen. Diskriminierung könne nicht gelöst werden, wenn die Unterschiede zwischen Menschen ignoriert würden. Oder in meiner umgekehrten Logik: Menschen sind gemäss der Bischofskonferenz unterschiedlich und dürfen gleichzeitig nicht diskriminiert werden – höchstens differenziert. Da halte ich mich doch lieber an unsere zivile Bundesverfassung. Da steht in Artikel 8: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich».