Leipziger Staatsanwaltschaft ernennt Sachsens erste Ansprechperson für queere Menschen

Spannender Blick über die Grenze nach Deutschland: Gestern hat die Staatsanwaltschaft in Leipzig die Ernennung der ersten Ansprechperson für LGBTIQ* bekannt gegeben. Staatsanwältin Mareen Klenke ist damit Sachsens erste und bisher einzige Beauftragte für Betroffene und Zeug*innen von vorurteilsmotivierter Hasskriminalität gegen queere Menschen bei einer Staatsanwaltschaft.

Erfreut über die Ernennung zeigt sich der Landesvorstand Sachsen des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD Sachsen) – mit der Ergänzung, dass nun auch in den Städten wie Dresden, Chemnitz oder Zwickau ebenfalls Ansprechpersonen bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften benannt werden müssten. «Die zentrale Ansprechstelle für LGBTIQ* bei der Landespolizei sollte ausgebaut und Zweigstellen in weiteren Städten geschaffen werden», schreibt der LSVD Sachsen in einer Mitteilung.

Die Forderung nach der Benennung von hauptamtlichen Ansprechpersonen für Betroffene von queerfeindlicher Hasskriminalität ist auch Bestandteil eines Schreibens des LSVD Sachsen an den sächsischen Innenminister. Dem Bundesinnenministerium zufolge gab es 2019 mindestens 576 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 151 Gewalttaten. Die Zahlen stiegen damit um mehr als 60 Prozent. Allein auf Berlin entfallen rund 300 Straftaten. Das hänge auch damit zusammen, dass dort mehr Taten zur Anzeige kommen, da es bei der Landespolizei sowie bei der Staatsanwaltschaft schon länger LGBTIQ*-Ansprechpersonen gebe.

Dabei seien LGBTIQ*-Beauftragte bei der Landespolizei und den Staatsanwaltschaften nur ein Aspekt beim Thema Gewaltschutz und Prävention. «In Sachsen müssten gemäss der Mitteilung vom LSVD Sachsen unbedingt auch die polizeilichen Erfassungsmethoden zu queerfeindlicher Hasskriminalität verbessert werden, um endlich verlässliche Zahlen über das Ausmass zu bekommen.» Durch eine stärkere Zusammenarbeit mit den queeren Verbänden in Sachsen könne auch die Anzeigenbereitschaft gesteigert werden. In Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete brauche es zudem Gewaltschutzkonzepte, die Gewalt gegen LGBTIQ* berücksichtigten. «Diese Themen müssen jetzt endlich von der Landesregierung angegangen werden», schreibt der LSVD Sachsen weiter.

Auf bundespolitischer Ebene weigert sich die Grosse Koalition bisher hartnäckig, Queerfeindlichkeit in den 2015 in das Strafgesetzbuch eingeführten und 2020 erweiterten Bestimmungen zur Hasskriminalität ausdrücklich zu benennen. «Das muss umgehend korrigiert werden», schreibt der LSVD Sachsen in der Mitteilung. «Deshalb hat sich der LSVD sowohl an den Bundesinnenminister als auch an die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, gewandt und appelliert Queerfeindlichkeit in den erweiterten Bestimmungen zur Hasskriminalität ausdrücklich zu benennen.»