Gerichtsurteil über Besuchsrecht

Der Dachverband Regenbogenfamilien begrüsst das heute publizierte Urteil des Bundesgerichts, wonach nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner ein gemeinsam aufgezogenes Kind weiterhin besuchen darf.

«Wir freuen uns über das wichtige Bundesgerichtsurteil, das das Wohl des Kindes ins Zentrum stellt», sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Das Bundesgericht anerkennt die gemeinsame Elternschaft auf der Basis der gemeinsamen Erziehung der Kinder und des gemeinsamen Familienprojektes, auch wenn ein Kind vom nichtleiblichen Elternteil noch nicht adoptiert worden ist.» Das Gerichtsurteil stärkt somit die Rechte der Kinder und auch den mit der «Ehe für alle» vorgesehenen Grundsatz, dass die gemeinsame Elternschaft ab Geburt eines Kindes gilt.

Kinder, die von zwei Müttern oder zwei Vätern aufgezogen werden, sind aktuell rechtlich schlecht abgesichert, wenn einem der beiden Eltern etwas zustösst oder es zur Trennung oder Scheidung kommt. Hierbei spielt eine Rolle, dass die gemeinsame Elternschaft derzeit nur durch eine Stiefkindadoption des nichtleiblichen Partners begründet werden kann. Die Adoption kann allerdings frühestens ein Jahr nach Geburt des Kindes vollzogen werden und das Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Bis zur Vollziehung der Adoption sind die Kinder rechtlich schlecht abgesichert.

Mit der «Ehe für alle» werden Kinder besser abgesichert

Die neue Gesetzesvorlage zur «Ehe für alle» sieht vor, dass bei Kindern, die durch eine Samenspende in der Schweiz gezeugt werden und in die Ehe von zwei Frauen hineingeboren werden, die gemeinsame Elternschaft ab Geburt gilt. «Die Regelung durch das neue Gesetz zur Ehe für alle wird Klarheit schaffen und die Gerichte nicht mehr unnötig belastet», sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Zudem wird das aufwändige, kostspielige und risikoreiche Verfahren der Stiefkindadoption hinfällig», so von Känel.

Gerichtsurteil unterstreicht Notwendigkeit für rechtliche Anpassung

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts unterstreiche die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Regenbogenfamilien anzupassen, erklärt Maria von Känel. Die kommende Volksabstimmung zur «Ehe für alle» werde in dieser Hinsicht einen wichtigen Grundstein setzen.

Die Einführung der «Ehe für alle» wird es verheirateten Frauen ermöglichen, eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch zu nehmen. Heterosexuelle verheiratete Paare haben diese Möglichkeit heute schon. Der gleichberechtigte Zugang von Frauenpaaren zur Samenspende in der Schweiz nimmt den Betroffenen einen grossen Leidensdruck.