Crowdfunding für rechtliche Anerkennung nicht binärer Menschen

Transgender Network Switzerland (TGNS) sammelt für einen Gerichtsfall, an dem der Verein massgeblich beteiligt ist, mit einem Crowdfunding Geld. Darin geht es um die Anerkennung eines in Deutschland gestrichenen Geschlechtseintrags einer nicht binären Person nach Schweizer Recht. 

Am 29. März 2021 entschied das Obergericht Aargau dazu, dass dieser gestrichene Geschlechtseintrag anerkannt und entsprechend in das Personenstands- sowie das Geburtsregister der Schweiz übernommen werden müsse. Dagegen wurde jedoch von der Bundesverwaltung Beschwerde eingereicht. Der Entscheid liegt nun beim Bundesgericht. 

Um bereits angefallene Anwalts- und Verfahrenskosten des Falls zu decken und um auf das Urteil des Bundesgerichts reagieren zu können, sammelt TGNS nun 45’000 Franken.

Diese Summe würde bei einem negativen Entscheid ein allfälliges Weiterziehen des Falls an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ermöglichen. Bei einem positiven Entscheid würden die Mittel verwendet werden, um auf dem Fall aufbauend die Aufklärungsarbeit über die Lebensrealitäten von nicht binären Menschen in der Schweiz zu intensivieren. Die Geschlechtsidentität von nicht binären Menschen passt nicht in das bestehende binäre Geschlechtersystem «Frau oder Mann». Für viele von ihnen ist die Einführung amtlicher Geschlechtseinträge fernab von «F» oder «M» deshalb ein besonderes Anliegen. Denn diese fehlende Anerkennung wirkt sich auch auf die psychische Gesundheit negativ aus.

ZUM CROWDFUNDING  

Immer mehr Länder haben in den letzten Jahren solche Möglichkeiten eingeführt, so gibt es beispielsweise in Deutschland die Optionen «gestrichen» oder «divers». International ist der nicht binäre Geschlechtsmarker im Reisepass ein «X». Dieses «X» wird von einer zunehmenden Anzahl Ländern angeboten, darunter Österreich, Malta, Belgien, Dänemark, die Niederlande, Spanien und erst seit Kurzem die USA. Einige dieser Länder mussten solche Möglichkeiten aufgrund von Urteilen ihrer Verfassungsgerichte einführen. Diese Gerichte haben klar bestätigt, dass es sich bei der Anerkennung der Geschlechtsidentität durch den Staat um ein grundlegendes Menschenrecht handelt und dass auch nicht binären Menschen dieses Recht zusteht. 

Dieser aktuelle Präzedenzfall zeigt exemplarisch auf, dass sich die Schweiz im internationalen Vergleich im Rückstand befindet.