Kanton Bern verbietet Konversionstherapien

Heute Nachmittag postet Grossrätin Barbara Stucki hocherfreut direkt aus dem Rathaus: «Bis vor ein paar Jahren noch undenkbar: Der Kanton Bern verbietet sogenannte ‹Homo-Heilungen› mit grosser Mehrheit!».

Die Debatte heute Nachmittag im Grossen Rat zur Motion «Konversionstherapien verbieten» wurde mit flammenden Voten unterstützt. Es sei an der Zeit, solche Therapien zu verbieten, betonte die AL-Grossrätin Tabea Rai eindringlich. Denn sie schadeten den Betroffenen, es komme zu Angststörungen, mangelndem Selbstwert‑, Scham- und Schuldgefühlen, Depressionen oder posttraumatischen Störungen. Solche zweifelhaften Therapieversuche würden oft von Laien durchgeführt und fänden im familiären oder religiösen Umfeld statt, hielt Philipp Kohli (Mitte) fest. Solche Praktiken erinnerten an «schwarze Zeiten in der Vergangenheit», sagte Christoph Zimmerli (FDP). Der Kanton Bern könne nicht, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, auf eine Bundeslösung warten.

Eine Ablehnung der Motion empfahlen Vertreter*innen von EVP und EDU. Ein Verbot wäre ein Eingriff in die Freiheit, betonte etwa EDU-Grossrat Samuel Kullmann. Ausserdem sei der Begriff der Konversionstherapie unscharf definiert. Wenn in einer Therapie Druck ausgeübt werde, gebe es heute schon Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. «Hört auf damit, dass der Staat alles regeln soll», forderte SVP-Grossrat Matthias Müller. Er bezeichnete solche Therapien als groben Hokuspokus, für den es in Zukunft ohnehin keinen Markt mehr geben werde. Wer sich freiwillig so etwas unterziehe, solle das tun, bei Zwang greife das bestehende Gesetz.

Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) bat das Parlament vergeblich, die Verwaltung nicht mit Aufgaben zu beüben, die nichts brächten. Der Bund sei daran, sich des Themas anzunehmen. Dann habe man eine landesweite Regelung statt eines kantonalen Flickenteppichs.

Und wie geht es nun weiter?

Der Regierungsrat wird nun einen Vorschlag unterbreiten müssen, wie er das Gesetz unterbringen will – wohl im Gesundheitsgesetz – und da ist Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) verantwortlich. Und dafür kann er sich offenbar zwei Jahre Zeit lassen …