Dossier: Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig unbürokratisch ändern können.
Der Bundesrat will den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung besser Rechnung tragen. Betroffene Personen sollen künftig ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten rasch und unbürokratisch ändern können. Eine vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen sind nicht notwendig.
Heute müssen betroffene Menschen hohe Hürden überwinden und die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung gerichtlich feststellen lassen. Die Verfahren sind oftmals langwierig und uneinheitlich, da keine klare gesetzliche Regelung besteht.
Der Entwurf stellt die binäre Geschlechterordnung (männlich/weiblich) nicht in Frage.