Minimallösung für eine «Dritte Option» in Deutschland

Eigentlich hatten sich in Deutschland LGBTI-Verbände nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine umfassende Reform gewünscht, die jedem Menschen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ermöglichen könnte. Die nun beschlossene Regelung mit einer dritten Option «divers» gilt nur für intergeschlechtliche Menschen, die für die Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt eine medizinische Begutachtung vorlegen müssen. weiterlesen…