Wegweisendes Urteil für schwules Paar

Obschon die Leihmutterschaft bei uns verboten ist, hat das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen dagegen entschieden – und anerkennt zwei Männer als Eltern eines in Amerika von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes.

Das Männerpaar hatte zuvor im Kanton St. Gallen vom Amt für Bürgerrecht und Zivilstand vergeblich um die Anerkennung der kalifornischen Geburtsurkunde gebeten. Gemäss dieser sind sie die Eltern eines Kindes, das mittels künstlicher Befruchtung der Eizelle einer anonymen Spenderin mit dem Sperma eines der beiden Männer gezeugt und von einer Leihmutter ausgetragen wurde.

Daraufhin hat das Departement des Innern des Kantons St. Gallen einem Rekurs der beiden Männern stattgegeben und den Eintrag der Väter im schweizerischen Personenregister angeordnet. Dagegen erhob das Bundesamt für Justiz beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde ein: Der Entscheid wurde aber nicht aufgehoben und die Anerkennung des Männerpaares als Väter bestätigt.

Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:

Das Verwaltungsgericht hat das Urteil aus den USA anerkannt”, sagte die Rechtsanwältin des schwulen Paares Karin Hochl auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Damit brauche es weder einen Vaterschaftsanerkennung noch eine Adoption durch den Partner des genetischen Vaters. “Eine Adoption wäre gleichgeschlechtlichen Paaren nach heutiger Rechtslage untersagt”, sagte Hochl.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Bundesamt für Justiz kann den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen.

Pink Cross begrüsst den Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichts. Er zeugt von einer klugen und unaufgeregten Weitsicht, die das Wohle des Kindes im Fokus hat.

Dabei ist für Pink Cross die Versachlichung der Diskussion wichtig. Grundlage der Diskussion muss das Kindeswohl sein. Sie muss losgelöst von konservativen Moralvorstellungen oder religiösen Ansichten geführt werden. Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross, sagt:

Alle seriösen Studien zum Thema kamen zum Ergebnis, dass Kinder mit schwulen oder lesbischen Eltern keine Nachteile in ihrer Entwicklung erfahren. Die sexuelle Orientierung der Eltern ist für Kindern nicht relevant, viel wichtiger ist die harmonische Beziehung der Eltern zueinander.

Gleichzeitig macht Pink Cross darauf aufmerksam, dass Diskriminierung und Ausgrenzung immer von aussen kommt.

Es ist doch absurd, dass Kreise, die am meisten das Kindeswohl in Gefahr sehen, selber Teil des Problems sind durch ihre diskriminierende Haltung gegenüber genau diesen Kindern und Familien.